Finanzierung

Klinik Stuttgart Degerloch Finanzierung

Kosten und Finanzierung einer ästhetisch-plastischen Operation

Da es sich bei ästhetisch-plastischen Operationen in den meisten Fällen um Leistungen handelt, deren Kosten von der Krankenversicherung nicht übernommen werden, spielen bei der Entscheidung für eine sogenannte Schönheitsoperation die Kosten selbstverständlich eine Rolle. Ästhetisch-Plastische Chirurgie stellt heute glücklicherweise kein Tabuthema mehr da. Und ebenso wenig sind ästhetische Behandlungen ausschließlich wohlhabenden Menschen vorbehalten. Die Patientinnen und Patienten in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten: Manche können die gewünschte Behandlung direkt bezahlen, andere sparen über einen längeren Zeitraum, um sich einen Eingriff leisten zu können, und wieder andere nehmen die Möglichkeit einer Finanzierung (Kredit) in Anspruch.

Möglichkeiten der Finanzierung

Eine sogenannte Schönheitsoperation per Finanzierung zu bezahlen, ist heute absolut nicht mehr ungewöhnlich. Einerseits gibt es Kreditinstitute, die sich auf die Finanzierung ästhetischer Behandlungen spezialisiert haben, andererseits nehmen viele Patienten auch bei ihrer Bank einen ganz gewöhnlichen Privatkredit auf. Ob und wie die Finanzierung Ihrer ästhetischen Behandlung erfolgen kann, hängt natürlich von individuellen finanziellen Faktoren und von den Kosten der gewünschten Behandlung ab. Sprechen Sie Dr. Andrea Fornoff oder Dr. Peter Hollos am besten im Rahmen des Beratungsgesprächs auf die Möglichkeiten einer Finanzierung an. In Abhängigkeit von den Kosten, die Ihre konkrete Behandlung mit sich bringt, können Ihnen unsere Fachärzte eine Empfehlung hinsichtlich der Finanzierung aussprechen.

Finanzierung kontra Versicherung: Wann zahlt die Kasse?

In manchen Fällen übernehmen Krankenversicherungen die Kosten einer plastischen Operation, sodass eine private Finanzierung eventuell entfällt. Allerdings beteiligen sich Versicherungen in der Regel nur an den Kosten der Behandlung, wenn ein medizinischer Grund (eine medizinische Indikation) vorliegt. Beispiele hierfür sind Brustverkleinerungen bei übermäßig großen Brüsten, die zu Haltungsschäden und Rückenschmerzen führen, oder die Entfernung sogenannter Fettschürzen durch eine Bauchdeckenstraffung, wenn es durch das hängende Gewebe zu Hautentzündungen kommt. Leider können keine pauschalen Angaben zu den Chancen einer Kostenübernahme gemacht werden, da jede Versicherung hier individuell entscheidet. Wir empfehlen unseren Patienten, eine mögliche Kostenbeteiligung oder Teilerstattung der Kosten für eine ästhetisch-plastische Operation individuell mit ihrer Krankenversicherung abzuklären.